Bedeutung von Gesellschaftsvermögen | Babel Free
/[ɡəˈzɛlʃaft͡sfɛɐ̯ˌmøːɡn̩]/Definitionen
Vermögen einer (privatrechtlichen) Gesellschaft, das allen Gesellschaftern gemeinschaftlich gehört und der Erfüllung des Gesellschaftszwecks dient
Beispiele
“„Das Gesellschaftsvermögen steht den Gesellschaftern zur gesamten Hand zur Verfügung. Dies bedeutet auch, dass die Gesellschafter über das Gesellschaftsvermögen nur gemeinsam verfügen können (§ 719 Abs. 1 HGB).“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.