Bedeutung von Gegenvormund | Babel Free
/[ˈɡeːɡn̩ˌfoːɐ̯mʊnt]/Definitionen
(gerichtlich bestellter) Kontrollant/Überprüfer der Arbeit eines eingesetzten Vormunds
Beispiele
“„Die zusätzliche Erwähnung der „fiunde“ kann daher schwerlich als ausreichender Beleg für eine neben den Vormündern bestehende eigenständige Kompetenz - insbesondere als Mitvormund oder Gegenvormund - verstanden werden.“”
“„Der Gegenvormund soll gehört werden, ehe das Vormundschaftsgericht eine Genehmigung erteilt (§ 1826).“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.