Bedeutung von Aktenschluss | Babel Free
/[ˈaktn̩ˌʃlʊs]/Definitionen
Zeitpunkt im Zivilprozess, nach dem die Parteien keine neuen Tatsachenbehauptungen und Beweismittel mehr in den Prozess einbringen können, ausser im Rahmen der durch das Novenrecht geregelten Ausnahmen.
Swiss Standard German
Beispiele
“„Grundsätzlich tritt der Aktenschluss nach einmaliger Äusserung ein.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.