Bedeutung von Aktenschluss | Babel Free
[ˈaktn̩ˌʃlʊs]Definitionen
Zeitpunkt im Zivilprozess, nach dem die Parteien keine neuen Tatsachenbehauptungen und Beweismittel mehr in den Prozess einbringen können, ausser im Rahmen der durch das Novenrecht geregelten Ausnahmen.
Beispiele
“„Grundsätzlich tritt der Aktenschluss nach einmaliger Äusserung ein.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Know this word better than we do? Language is a living thing — help us keep it growing. Collaborate with Babel Free