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Beispiele
“Zwangsversteigerung und -verwaltung, hier unter dem Sammelbegriff ‚Zwangsbefriedigung‘ zusammengefasst, sind im ZVG geregelt. Die erste Variante zielt auf die Versilberung des Grundstücks, die zweite auf eine Befriedigung aus dem Grundstück – setzt also voraus, dass die Immobilie einen Ertrag abwirft (Mietshaus, Steinbruch etc.).”
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