Bedeutung von Staatsgewalt | Babel Free
ˈʃtaːt͡sɡəˌvaltDefinitionen
- Möglichkeit zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben/Rechte
- Institution, die mit [1] beauftragt ist
Äquivalente
Beispiele
“„Es gab weder eine Staatsgewalt noch ein Staatsgebiet noch ein Staatsvolk in der völkerrechtlich und staatsrechtlich gebotenen Eindeutigkeit der Definition.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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