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Bedeutung von Markenrecht | Babel Free

Substantiv CEFR C1
[ˈmaʁkn̩ˌʁɛçt]

Definitionen

  1. gesetzliche Regelung, die Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll
  2. Recht des Inhabers einer Marke, diese zu nutzen

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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Siehe auch

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