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Bedeutung von Gauck-Behörde | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈɡaʊ̯kbəˌhøːɐ̯də]/

Definitionen

die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – einer Bundesoberbehörde, die für die Aufbewahrung und die Aufarbeitung der Stasi-Akten zuständig ist

colloquial

Beispiele

“„Die Berliner Gauck-Behörde hat nach eigenen Angaben keine Hinweise dafür, dass Dammeyer,[sic!] für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR gearbeitet hat.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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