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Bedeutung von Abgabenrecht | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈapɡaːbn̩ˌʁɛçt]/

Definitionen

Rechtsbereich, der sich mit Abgaben befasst

Beispiele

“„Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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