Bedeutung von Rechtsschein | Babel Free
[ˈʁɛçt͡sˌʃaɪ̯n]Definitionen
Rechtslage, die nicht der Wirklichkeit entspricht, jedoch als Wirklichkeit angenommen wird
Beispiele
“Die §§ 170-172 BGB beinhalten Regelungen bezüglich des Rechtsscheins einer wirksamen Bevollmächtigung.”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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