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Bedeutung von Polizeioberkommissar | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[polit͡saɪ̯ˈʔoːbɐkɔmɪsaːɐ̯]/

Definitionen

Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei

Beispiele

“Ein Polizeioberkommissar ist in Deutschland ein Beamter.”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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