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Bedeutung von Legist | Babel Free

Substantiv CEFR B1
/[leˈɡɪst]/

Definitionen

Jurist, der sich mit Gesetzestexten beschäftigt

Beispiele

“„Im österreichischen Sprachgebrauch ist Legist (Latein lex = Gesetz) die Berufsbezeichnung für Juristen, die ausschließlich oder überwiegend mit dem Ausarbeiten von Gesetzes- oder Verordnungstexten betraut sind.“”
“„Ziel dieses Leitfadens ist es demgemäß der Legistin bzw. dem Legisten das nötige Gespür dafür zu geben, ob die facettenreichen Anforderungen der IKT durch den zu erstellenden bzw. vorliegenden Entwurf erfüllt sind, oder aber ob Anpassungsbedarf besteht.“”

GER-Stufe

B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.

Siehe auch

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