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Bedeutung von Kultussteuer | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈkʊltʊsˌʃtɔɪ̯ɐ]/

Definitionen

eine der Kirchensteuer entsprechende durch eine öffentlich-rechtliche jüdische Religionsgemeinschaft von ihren Mitgliedern erhobene Abgabe

Germany

Beispiele

“„Die Kultussteuer wird in Analogie zur Kirchensteuer vom Finanzamt erhoben und an die Jüdische Gemeinde in Hamburg weitergeleitet.“”
“„In den ostdeutschen Bundesländern sind Gemeinden wegen fehlender Gesetzesregelung selbst für die Erhebung der Kultussteuer zuständig.“”
“„Die Kirchen- und Kultussteuer wird für das Steuerjahr erhoben.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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