Bedeutung von Fraktionszwang | Babel Free
[fʁakˈt͡si̯oːnsˌt͡svaŋ]Definitionen
Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung
Beispiele
“In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz die Ausübung von Fraktionszwang auf einen⟳ Abgeordneten, da dies dem freien⟳ Mandat widerspricht.”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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