Bedeutung von Fraktionszwang | Babel Free
[fʁakˈt͡si̯oːnsˌt͡svaŋ]Definitionen
Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung
Beispiele
“In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz die Ausübung von Fraktionszwang auf einen Abgeordneten, da dies dem freien Mandat widerspricht.”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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