Bedeutung von Aktivlegitimation | Babel Free
[akˈtiːfleɡitimaˌt͡si̯oːn]Definitionen
Befugnis einer Person, in einem rechtlichen Verfahren (meistens Gerichtsverfahren) als aktive Partei aufzutreten und Ansprüche oder Rechte geltend zu machen
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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