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Bedeutung von Aktivlegitimation | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[akˈtiːfleɡitimaˌt͡si̯oːn]/

Definitionen

Befugnis einer Person, in einem rechtlichen Verfahren (meistens Gerichtsverfahren) als aktive Partei aufzutreten und Ansprüche oder Rechte geltend zu machen

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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