Bedeutung von Abzeichenverbot | Babel Free
[ˈapt͡saɪ̯çn̩fɛɐ̯ˌboːt]Definitionen
(gesetzliches) Verbot, die Abzeichen, Symbole oder Kennzeichen (zum Beispiel Fahnen) einer offiziell verbotenen Organisation (politische Partei, Verein oder Ähnliches) öffentlich zu tragen
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch
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