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Bedeutung von Mitinhaberin | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈmɪtˌʔɪnhaːbəʁɪn]/

Definitionen

weibliche Person, der zusammen mit mindestens einer weiteren Person etwas gehört

Beispiele

“„Selbst Frauen wie die Kurfürstin Margarete die Wittwe Friedrichs II und Katarina die Wittwe des Kurfürsten Ernst waren Mitinhaberinnen des Münzwesens.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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