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Bedeutung von Länderchefin | Babel Free

Substantiv CEFR C1
[ˈlɛndɐˌʃɛfɪn]

Definitionen

  1. Vorsitzende einer Landesregierung
  2. weibliche Person, die eine Auslandsniederlassung leitet

Beispiele

“Die Länderchefin ist natürlich Spitzenkandidatin.”
“Die zuständige Länderchefin ist bereits informiert.”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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Siehe auch

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