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Bedeutung von Gewinn- und Verlustrechnung | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ɡəˈvɪn ʔʊnt fɛɐ̯ˈlʊstˌʁɛçnʊŋ]/

Definitionen

jährlich von einem Kaufmann – vorbehaltlich etwaig eingreifender Befreiungen – zu erstellende Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, aus der sich ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag beziehungsweise nach Berücksichtigung eines Gewinn-/Verlustvortrags und von Veränderungen der Rücklagen der Bilanzgewinn oder der Bilanzverlust ergibt, der in die Bilanz übertragen wird

Äquivalente

Beispiele

“Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Erträge und Aufwendungen einer Berichtsperiode, ihr Saldo wird als Jahresüberschuss (Plus) oder Jahresfehlbetrag (Minus) bezeichnet.”
“„1. Wie hat sich das Vermögen verändert? […] Die erste Frage wird von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) beantwortet. Sie bildet den Erfolg eines Geschäftsjahres ab und informiert über die Ertragslage des Unternehmens.“”
“„Die Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt den Grundsätzen ordnungmäßiger Buchführung […], muss also insbesondere klar und übersichtlich, in deutscher Sprache und in Euro sowie innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden – spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres – […].“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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