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Bedeutung von Gesellschafterin | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[ɡəˈzɛlʃaftəʁɪn]/

Definitionen

  1. weibliche Person, die einer anderen Gesellschaft leistet
  2. Eigentümerin oder Miteigentümerin einer Gesellschaft^([2])

Äquivalente

English partner

Beispiele

“„Pierre erinnerte sich, dass die Prinzessin immer Gesellschafterinnen um sich gehabt hatte, wusste aber nicht, wer und von welcher Art diese Gesellschafterinnen gewesen waren, und konnte sich dessen auch nicht erinnern.“”
“„Ich schrieb ihr daher über diesen Punkt abermals und erklärte ihr, warum sie sich damit begnügen müsse, die junge Dame als Gräfin zu behandeln, und schloß mit der Ankündigung, daß wir mit der Gesellschafterin der jungen Lascaris am Montag der Karwoche bei ihr ankommen würden.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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