Bedeutung von Gesellschafterin | Babel Free
[ɡəˈzɛlʃaftəʁɪn]Definitionen
- weibliche Person, die einer anderen Gesellschaft leistet
- Eigentümerin oder Miteigentümerin einer Gesellschaft^([2])
Äquivalente
Beispiele
“„Pierre erinnerte sich, dass die Prinzessin immer Gesellschafterinnen um sich gehabt hatte, wusste aber nicht, wer und von welcher Art diese Gesellschafterinnen gewesen⟳ waren⟳, und konnte sich dessen auch nicht erinnern⟳.“”
“„Ich schrieb ihr daher über diesen Punkt abermals und erklärte ihr, warum sie sich damit begnügen müsse, die junge Dame als Gräfin zu behandeln⟳, und schloß mit der Ankündigung, daß wir mit der Gesellschafterin der jungen⟳ Lascaris am Montag der Karwoche bei ihr ankommen⟳ würden.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Siehe auch
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